1. Einsatzfahrzeugregel
Einsatzfahrzeuge haben immer Vorrang!
(Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und/oder Folgetonhorn)
Die Wertigkeit der Einsatzfahrzeuge:
Rettung
Feuerwehr
Polizei
Gaswerk, E – Werk, …
2. Rechtsregel und Schienenfahrzeugregel
Der rechtskommende hat Vorrang, Strassenbahnen auch wenn sie von links kommen!
Wann immer die Gleichwertgkeit herrscht, gilt die Rechtsregel.
(Ausnahme: Vorrangverzicht)
Ein Anhalten der Straßenbahn in der Station gilt nicht als Vorrangverzicht!
3. Vorrangstrassenregel
Der Benützer einer Vorrangstrasse hat Vorrang, gleichgültig ob er dem Verlauf der Vorrangstrasse folgt oder diesen verlässt.
4. Wartepflichtsregel
Beim Verkehrszeichen “Vorrang geben” oder “Halt” hat der Querverkehr Vorrang!
Hat “Vorrang geben” oder “Halt” eine Quadtratische Zusatztafel, weist diese auf einen besonderen Verlauf der Vorrangstrasse hin.
Bei einer länglichen Zusatztafel ist die Querstrasse eine Vorrangstrasse.
Verhalten:
Bei “Vorrang geben” in Schrittgeschwindigkeit nähern und wenn nötig anhalten.
Bei “Halt” an der Haltelinie anhalten und wenn nicht vorhanden in Verlängerung der Gehsteigkante anhalten. Wenn keine Einsicht in die Kreuzung gegeben ist, dann vortasten bis zur Einsichtmöglichkeit.
5. Gegenverkehrsregel
Der Geradeausfahrende oder Rechtseinbiegende hat Vorrang gegenüber dem entgegenkommenden Linkseinbieger.
6. Fließverkehrsregel
Fahrzeuge im Fliessverkehr haben Vorrang gegenüber Fahrzeugen aus dem ruhenden Verkehr.
(Fahrzeuge die aus Nebenfahrbahnen, Wohnstrassen, Fussgängerzonen, Parkplätzen, Hauseinfahrten, …. kommen)
Aber der Benützer der Nebenfahrbahn hat Vorrang gegenüber Fahrzeugen aus Haus- oder Grundstückseinfahrten oder wenn eine Parkplatzausfahrt in die Nebenstrasse mündet.
7. Nötigungsregel
Der Wartepflichtige darf die vorrangberechtigten Lenker weder zum unvermittelten Bremsen noch zum Ablenken ihrer Fahrzeuge nötigen!
Um noch vor einem Vorrangberechtigten die Fahrbahn zu übersetzen, muss dieser mindestens noch 6 Sekunden entfernt sein.
8. Verzichtsregel
Man kann auf den Vorrang verzichten.
- aus Höflichkeit durch Handzeichen
- aber auch jedes Anhalten (verkehrsbedingt, lenkerbedingt, ….) ist ein Vorrangverzicht!
Wenn man auf seinen Vorrang verzichtet hat, gilt keine Regelung mehr!
Verzichten 2 Fahrzeuglenker gleichzeitig auf ihren Vorrang, gilt es den Blickkontakt mit dem anderen herzustellen und sich (zB über Handzeichen) zu einigen.
Die Ausnahme von der Verzichtsregel gehört dem Schienenfahrzeug:
Ein Schienenfahrzeug im Haltestellenbereich verzichtet nicht auf seinen Vorrang!
Alle Angaben ohne Gewähr!